Mitbestimmung umfasst alle Möglichkeiten und Rechte der Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeitswelt aktiv mitzugestalten. Mitbestimmung ist gelebte Demokratie am Arbeitsplatz, im Betrieb, im Unternehmen, im Konzern und in Verwaltungen. So verstanden, bewährt sich Mitbestimmung als Kernelement der sozialen Marktwirtschaft seit Jahrzehnten. Wesentliche Mitbestimmungsrechte sind im Betriebsverfassungsgesetz, in den Personalvertretungsgesetzen auf Bundes- und Länderebene sowie in den Gesetzen zur Unternehmensmitbestimmung festgeschrieben. Mitbestimmung ist ein Recht und lebt vom Mitmachen.
Auch neue Formen der Partizipation von Mitarbeitenden, organisiert zum Beispiel von Betriebsräten oder Vertrauensleuten, bereichern die Vielfalt der Mitbestimmung und machen sie für die Beschäftigten konkret erlebbar.
Die Hans-Böckler-Stiftung hat in einem aktuellen Forschungsüberblick die Argumente zusammengestellt, die für die Stärke einer umfassenden Kultur der Mitbestimmung sprachen.