Beteiligung planen

Echte Beteiligung heißt: Wir hören zu, wir gestalten gemeinsam und wir zeigen, was daraus wird. So entstehen Lösungen, die tragen – für alle im Betrieb und bei der IGBCE

Prozessschritte für betriebliche Beteiligungsprozesse

1. Definition des Beteiligungsgegenstands

Festlegen, welches konkrete Thema oder Problem bearbeitet wird. Der Gegenstand muss für die Beschäftigten oder unsere Mitglieder relevant und beeinflussbar sein.

2. Ziel der Beteiligung definieren

Bestimmen, wozu die Beteiligung dient (z. B. Ideen entwickeln, Akzeptanz sichern, Lösung vorbereiten). Transparenz über den Nutzen schaffen.

3. Entscheidungsspielraum ermitteln

Klarmachen, welche Fragen tatsächlich offen sind und gestaltet werden können – und was rechtlich, tariflich oder organisatorisch festgelegt ist. Wie können die Ergebnisse Wirkung entfalten?

4. Beteiligungstiefe festlegen

Entscheiden, wie intensiv Beschäftigte beteiligt werden: Konsultation, Mitgestaltung, Mitentscheidung oder Selbstorganisation.

5. Benötigte Ressourcen klären

Sicherstellen, dass der Prozess realisierbar ist:

  • Raum: wo findet Beteiligung statt?
  • Zeit: wann und in welchem Umfang?
  • Arbeitszeit oder Freizeit?: Klärung, ob Beteiligung in der Arbeitszeit stattfindet.
  • Externe Moderation: ggf. neutrale Prozessbegleitung.
  • Catering, Material: praktische Unterstützung.
  • Verantwortlichkeiten: wer stellt die Ressourcen bereit?

6. Klärung der Rahmenbedingungen

Bestimmen, wer den Prozess trägt:

  • Auftraggeber: wer initiiert die Beteiligung?
  • Ergebnisverarbeitung: wer wertet die Ergebnisse aus, wie fließen sie weiter?

7. Zu beteiligende Akteure ermitteln

Festlegen, welche Beschäftigten, Gruppen oder Rollen einbezogen werden sollen.

8. Motive der Beteiligten klären

Verstehen, warum sich Beschäftigte Mitglieder beteiligen sollten (z. B. Einfluss, Verbesserung, Interessenvertretung).

9. Scoping durchführen

Wenn nötig, nochmal mit den verschiedenen Akteuren die Beteiligungsidee spiegeln und bewerten. Das Thema eingrenzen und die Regeln der Beteiligung definieren: Was ist Gegenstand, welche Fragen sind offen, welche nicht?

10. Benötigte Informationen und Kompetenzen organisieren

Alle relevanten Fakten, Daten und ggf. Qualifizierungen bereitstellen, damit Beteiligung auf informierter Grundlage stattfinden kann. Informationen für die zu Beteiligten aufbereiten.

11. Beteiligte rekrutieren

Beschäftigte, Mitglieder aktiv einladen, motivieren und gewinnen – transparent und fair.

12. Erwartungen ermitteln

Fragen, was die Beschäftigten sich von der Beteiligung erhoffen, um Enttäuschungen zu vermeiden.

13. Ergebnisverarbeitung klären

Festlegen, wie mit den Beiträgen umgegangen wird: Dokumentation, Auswertung, Priorisierung.

14. Beteiligungsformate durchführen

Die geplanten Formate (Workshops, Befragungen, Versammlungen etc.) umsetzen.

15. Ergebnisse konsolidieren

Die gesammelten Beiträge bündeln, strukturieren und zu handlungsfähigen Ergebnissen verdichten.

16. Ergebnisse in Entscheidungsprozesse einspeisen

Die konsolidierten Ergebnisse in die formalen Entscheidungswege einbringen (z. B. Betriebsrat ↔ Arbeitgeber, Management).

17. Entscheidungen verfolgen

Überprüfen, ob die getroffenen Entscheidungen umgesetzt werden, und ggf. nachsteuern.

18. Feedback an Teilnehmende geben

Rückmeldung an die Beschäftigten: Was wurde übernommen, was nicht – und warum. Transparenz stärkt Vertrauen und Motivation.